Kirchen hätten als lokal und global vernetzte Organisationen eine besondere Chance, aber auch die Verantwortung, für die Menschenrechte einzutreten, betonte Jochen Motte, Vorstandmitglied und Menschenrechtsexperte der Vereinten Evangelischen Mission (VEM). „Wir müssen aber auch die Staaten immer wieder ermahnen, dass es ihre Pflicht ist, universalen und unteilbaren Menschenrechten Geltung zu verschaffen.“
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Die Menschenrechtsidee stieß in der Kirche nicht immer auf fruchtbaren Boden. Die Kreuzzüge und die Inquisition sind zwei prominente Beispiele dafür, wie Kirchenvertreter in der Vergangenheit mit scheinbar biblisch begründeten Argumenten die Meinungs- und Religionsfreiheit des Einzelnen verletzten. Angesichts der Barbarei im Nationalsozialismus fand ein Umdenken statt. Als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und die NS-Terrorherrschaft waren die christlichen Kirchen insbesondere im Weltkirchenrat eine treibende Kraft bei der Entwicklung der Menschenrechte.
Das Engagement führte 1948 zur Mitgestaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und setzte sich in vielfältiger Weise fort. Im Kampf gegen die Apartheid, die Rassentrennung in Südafrika, wandten sich viele Christinnen und Christen gegen die Verletzung von Menschenrechten. Im kirchlichen Raum gibt es mittlerweile zahlreiche Fachstellen und Netzwerke der Menschenrechtsarbeit. Im Vergleich zur Anti-Apartheidbewegung ist es jedoch in den vergangenen Jahren etwas ruhiger geworden um den Einsatz der Kirchen für die Menschenrechte.
„In Zeiten zunehmender Selbstbeschäftigung mit internen Strukturen, Sparrunden und dem Rückzug auf das kirchliche Kerngeschäft möchte ich daran festhalten, dass Menschenrechte auch zum Kerngeschäft gehören“, sagte Thorsten Leißer, der im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für die Arbeitsfelder Menschenrechte und Migration zuständig ist. Mit der Bibel sei vielleicht kein Staat zu machen. Menschenrechte ließen sich aber sehr wohl daraus ableiten, betonte der Oberkirchenrat.
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