Berlin/São Paulo (epd). Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro muss sich einem Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs des versuchten Staatsstreichs stellen. Das Oberste Gericht wies am Donnerstag (Ortszeit) die Einwände von Bolsonaros Verteidigung gegen die Klagepunkte zurück, wie das Nachrichtenportal „G1“ berichtete. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Februar formell Anklage gegen den rechtsextremen Politiker erhoben. Das Oberste Gericht will am 25. März entscheiden, ob ausreichend Beweise gegen Bolsonaro für die Eröffnung eines Strafverfahrens vorliegen.
Es gilt als wahrscheinlich, dass es zu einem Strafverfahren kommt. In einem mehr als 800-seitigen Bericht wirft die Bundespolizei Bolsonaro nach über zwei Jahren Ermittlungen vor, nach dem Wahlsieg seines Konkurrenten Luiz Inácio Lula da Silva im Oktober 2022 aktiv an der Vorbereitung eines Putsches beteiligt gewesen zu sein, um Lulas Amtsantritt zu verhindern. Die Höchststrafe wegen Putschversuch beläuft sich auf mehr als 40 Jahre. Ein weiterer Anklagepunkt lautet auf „Versuch der gewaltsamen Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats“.
Bolsonaros Verteidigung wies die Vorwürfe in einem 129-seitigen Dokument zurück. Bolsonaro habe nicht an solch einem Plan teilgenommen und sei ein Opfer politischer Verfolgung, heißt es darin.
Hintergrund der Ermittlungen ist der Putschversuch vom 8. Januar 2023, als Bolsonaro-Anhänger den Kongress, den Regierungssitz und den Obersten Gerichtshof in der Hauptstadt Brasília stürmten und zum Teil verwüsteten. Bolsonaro hat bis heute seine Wahlniederlage nicht anerkannt. Vor etwas über drei Wochen wurden nun insgesamt 34 Personen wegen des Putschversuchs angeklagt, neben Bolsonaro auch mehrere ehemalige Kabinettsmitglieder und hochrangige Militärs.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft Bolsonaro vor, die kriminelle Vereinigung zur Vorbereitung des Putsches zusammen mit Ex-Verteidigungsminister, General Walter Souza Braga Netto, angeführt zu haben. Zu den Plänen der Gruppe gehörte es demnach auch, Lula zu vergiften und den Richter des Obersten Gerichtshofs, Alexandre de Moraes, zu erschießen. Bolsonaro habe von der Ausarbeitung des Plans gewusst und ihm zugestimmt, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Gegen Bolsonaro laufen zahlreiche weitere Ermittlungen, so darf er beispielsweise bis zum Jahr 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden. Damit kann er auch nicht als Kandidat für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr antreten.