Gericht lehnt Eilantrag gegen Rüstungsexport nach Israel ab

Frankfurt a.M. - Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat mit einem am Montag zugestellten Beschluss einen Eilantrag gegen den Export von Rüstungsgütern nach Israel abgelehnt. Der Antragsteller, ein Palästinenser aus Gaza, habe gegen die Ausfuhr von Panzergetrieben Widerspruch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingelegt, teilte das Gericht mit. Das Bundesamt habe entgegnet, es prüfe alle Genehmigungen sorgfältig und einzelfallbezogen. (AZ: 5 L 3799/24.F) Einen ersten Eilantrag desselben Antragstellers im September 2024 hatte das Gericht ebenfalls abgelehnt. (AZ: 5 L 2333/24.F)

Das Verwaltungsgericht befand auch für den zweiten Eilantrag, dass der Antragsteller nicht antragsbefugt sei. Das Außenwirtschaftsgesetz biete keinen Schutz für Ausländer im Ausland. Auch aus der Verfassung könne keine Schutzpflicht gegenüber dem Antragsteller abgeleitet werden. Es sei nicht erkennbar, dass die Bundesregierung leichtfertig und in willkürlicher Weise die Genehmigung der Rüstungsgüter erteilt hätte. Darüber hinaus fehle ein hinreichender Bezug zwischen einer möglichen Lebensgefahr des Antragstellers durch israelische Streitkräfte und der Genehmigungspraxis der Bundesregierung. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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