Frankfurt a. M./Berlin - Bei der Produktion von Elektroautos achten große Hersteller laut Amnesty International zu wenig auf mögliche Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten. Keins der führenden Unternehmen der Branche könne ausreichend darlegen, wie es mit Risiken in Rohstofflieferketten umgehe, erklärte die Menschenrechtsorganisation am Dienstag in Berlin zur Veröffentlichung eines entsprechenden Berichts. Die deutschen Autobauer Mercedes, BMW und VW schneiden laut Amnesty allerdings vergleichsweise gut ab.
In einer Rangliste bewertet die Menschenrechtsorganisation auf der Grundlage öffentlicher Dokumente die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten und Richtlinien von 13 großen Elektroautoherstellern. Dabei geht es insbesondere um die Lieferketten der für die E-Mobilität wichtigen Rohstoffe Kobalt, Kupfer, Lithium und Nickel.
Am schlechtesten schneidet der chinesische Hersteller BYD ab. Von 90 möglichen Punkten erreichte das Unternehmen lediglich elf. Auf den hintersten Plätzen landeten zudem Mitsubishi aus Japan (13 Punkte) sowie das südkoreanische Unternehmen Hyundai (21 Punkte), dicht gefolgt von Geely Auto und Nissan mit jeweils 22 Punkten. Angeführt wird das Ranking von Mercedes Benz mit 51 Punkten. Den zweiten Platz belegt der von US-Milliardär Elon Musk geleitete Tesla-Konzern (49 Punkte), gefolgt von Stellantis (42 Punkte). BMW und die VW Group teilen sich gemeinsam mit Ford mit jeweils 41 Punkten den vierten Platz.
Dass die deutschen Unternehmen sich im internationalen Vergleich stärker zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bekannt haben, führt Amnesty auch auf das seit Anfang 2023 gültige Lieferkettengesetz zurück. Nachholbedarf bestehe jedoch weiter bei der Offenlegung von Entschädigungsmaßnahmen und in der Transparenz von Lieferketten für die Batterieproduktion, hieß es.
Elektroautos gelten im Vergleich zu Verbrennern als klimafreundlicher. Allerdings kommt es laut Amnesty insbesondere beim Abbau der für die Batterien benötigten Metalle und seltenen Erden zu Ausbeutung, Gesundheits- und Umweltschäden. Die Menschenrechtsorganisation verwies unter anderem auf Zwangsräumungen im Zusammenhang mit dem Abbau von Kobalt in der Demokratischen Republik Kongo.