Union fordert Abschaffung des deutschen Lieferkettengesetzes

Berlin - Die Union hat gefordert, das nationale Lieferkettengesetz mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. „Für uns ist klar, eine Bürokratie, die es nicht braucht, muss weg“, sagte CDU-Politiker Hermann Gröhe am Donnerstag im Bundestag. Ein Gesetzentwurf der Unionsfraktion, in dem die Aufhebung des Gesetzes gefordert wird, wurde nach einer Debatte in die Fachausschüsse verwiesen.

Es mache keinen Sinn, an den Verpflichtungen aus dem deutschen Lieferkettengesetz festzuhalten und gleichzeitig von den Unternehmen zu erwarten, dass sie sich auf das Inkrafttreten der Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorbereiten, heißt es in dem Entwurf. Gröhe verwies auf die derzeit schwierige wirtschaftliche Lage. Auch wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine seien weltweit Lieferketten unter Stress geraten oder zerstört worden, sagte der CDU-Politiker.

Hintergrund EU-Lieferkettengesetz

Hintergrund ist, dass das deutsche Lieferkettengesetz bereits seit 2023 gilt und die beschlossene EU-Richtlinie in den kommenden zwei Jahren in nationales Recht übertragen werden muss. Das EU-Lieferkettengesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.

Mit dem Gesetzentwurf reagierte die Unionsfraktion auf Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Dieser hatte sich vergangene Woche auf einem Unternehmertag dafür ausgesprochen, das deutsche Lieferkettengesetz zu pausieren oder abzuschwächen, bis das europäische Gesetz auf nationaler Ebene umgesetzt wird. Während Unternehmerverbände Habecks Äußerungen begrüßten, stieß er damit beim Koalitionspartner SPD auf Kritik.

In der Bundestagsdebatte versicherten die Grünen, dass sie geschlossen dagegen sind, das deutsche Lieferkettengesetz abzuschaffen. Wolfgang Strengmann-Kuhn von der Grünen-Fraktion sagte, dem Wirtschaftsminister sei es nie um eine Abschaffung des Gesetzes gegangen, sondern vielmehr um eine Pausierung der Berichtspflichten.

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