Anti-LGBT-Gesetz in Uganda: Anhörung vor Verfassungsgericht

Frankfurt am Main/Kampala (epd). In Uganda beschäftigen Klagen gegen das neue Anti-Homosexualitäts-Gesetz nun das Verfassungsgericht: Am Montag stand laut Berichten des britischen Senders BBC die Anhörung dreier Eingaben auf dem Plan.

Im Mai hatte das Parlament des ostafrikanischen Landes mit überwältigender Mehrheit ein drakonisches Anti-LGBT-Gesetz verabschiedet. Es sieht in bestimmten Fällen sogar die Todesstrafe vor. Im August wurde ein 20-jähriger Mann als erste Person unter dem neuen Gesetz offiziell wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt. Drei weitere ähnliche Fälle sind ebenfalls vor Gericht.

Menschenrechtsgruppen argumentieren, dass das Gesetz verfassungswidrig sei und grundlegende Menschenrechte verletze. In einem im September veröffentlichten Bericht von „Convening for Equality“, ein Zusammenschluss aus Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen, hieß es, es habe in diesem Jahr insgesamt 300 Menschenrechtsverletzungen gegen LGBT-Personen in Uganda gegeben. Es sei sichtbar, dass die Zahl der Übergriffe seit dem Einbringen des Gesetzes ins Parlament zugenommen habe.

„Ich habe das Gefühl, ein Déjà-vu zu erleben. Ich war vor fast zehn Jahren schon einmal hier. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns durchsetzen werden. Kein Platz für Hass, Diskriminierung, Trans- und Homophobie“, äußerte sich der ugandische Menschenrechtsanwalt Nicholas Opiyo im Kurznachrichtendienst X, vormals Twitter, am Vorabend der Anhörung. Schon 2014 hatte Präsident Yoweri Museveni ein ähnliches Gesetz unterzeichnet. Dieses wurde jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen vom Verfassungsgericht gekippt.

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