Frankfurt a.M. - Seit Mittwoch muss sich der 36-jährige syrische Staatsangehörige Alaa M. vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und weiterer Straftaten verantworten. An der ersten Hauptverhandlungssitzung nahmen neben dem mit fünf Richterinnen und Richtern besetzten Staatsschutzsenat der Angeklagte mit seinen drei Verteidigern sowie zwei Vertreterinnen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof teil, wie das OLG mitteilte. (AZ: 5-3 StE 2/21 - 4 - 2/2)
In der insgesamt 18 Fälle umfassenden Anklageschrift wird Alaa M. vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in syrischen Militärkrankenhäusern in Homs und Damaskus sowie in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes gefangene Oppositionelle gefoltert und sie schwer körperlich und seelisch misshandelt zu haben. In einem Fall soll er einen Gefangenen mittels einer Injektion vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung gegen Diktator Assad zu unterdrücken.
Zweites Verfahren in Deutschland gegen syrische Staatsfolter
In der Sitzung habe der Angeklagte seine Verteidiger erklären lassen, dass er sich zu den Tatvorwürfen bei der nächsten Sitzung am 25. Januar äußern wolle, teilte das OLG weiter mit. Vor Prozessbeginn hatte der Angeklagte alle Schuld von sich gewiesen. Das Gericht hat insgesamt 14 Verhandlungstage angesetzt.
Dass sich der Angeklagte in Deutschland verantworten muss, ist auf das sogenannte Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht zurückzuführen. Danach können in Deutschland auch von Ausländern in anderen Staaten begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden.
Der Frankfurter Prozess ist das zweite Verfahren in Deutschland, das sich mit Folter in syrischen Gefängnissen befasst. Am vergangenen Donnerstag hatte das OLG Koblenz einen früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.