Frankfurt a.M. - Ein syrischer Arzt muss sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verantworten. Der Staatsschutzsenat habe am Mittwoch die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Alaa M. (36) im Januar 2022 beschlossen, teilte das Gericht mit. Der Generalbundesanwalt wirft dem Angeklagten vor, für das Assad-Regime gefoltert und einen Mord begangen zu haben. Der Angeklagte war in Deutschland seit 2015 als Arzt tätig, er wurde am 19. Juni 2020 festgenommen und ist seitdem in Untersuchungshaft. (AZ: 5 - 3 StE 2/21-4 - 2/21)
Die Anklage wirft Alaa M. vor, 2011 und 2012 im syrischen Homs im Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die sich am Aufstand gegen das Regime beteiligt hatten, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. Zudem soll er in einem Fall einen Gefangenen mittels einer Injektion vorsätzlich getötet haben, um damit seine Macht zu demonstrieren und zugleich das Aufbegehren eines Teils der syrischen Bevölkerung zu unterdrücken.
Die deutsche Justiz beschäftigt sich in mehreren Fällen mit Menschenrechtsverbrechen in Syrien. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit überall geahndet werden, ganz gleich, wo die Taten verübt wurden.