Strafgerichtshof kann zu "Anti-Drogenkrieg" auf Philippinen ermitteln

Den Haag - Der Internationale Strafgerichtshof kann Ermittlungen wegen des „Anti-Drogenkriegs“ auf den Philippinen aufnehmen. Die Richter in Den Haag stimmten einem entsprechenden Antrag der Anklagebehörde zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es gebe genügend Hinweise, dass beim Vorgehen der Behörden gegen Rauschgifthändler und Drogenkonsumenten in den vergangenen Jahren Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden.

Im Zuge der Ermittlungen soll festgestellt werden, gegen welche Personen Anklage erhoben wird. Die philippinische Regierung hatte zuvor bereits erklärt, nicht mit dem Gericht kooperieren zu wollen.

Der philippinische Präsident Rodrigo Duterte hatte bei seinem Amtsantritt Mitte 2016 einen „Krieg gegen die Drogen“ ausgerufen und zur Tötung von Rauschgifthändlern und Drogenkonsumenten aufgefordert. Nach Schätzungen des Strafgerichtshofs wurden dabei Tausende, möglicherweise Zehntausende Menschen mutmaßlich von der Nationalpolizei und anderen Organisationen getötet. Die Richter erklärten in ihrer Entscheidung am Mittwoch, dass die Kampagne nicht als legitime Operation gesehen werden könne, sondern dass es sich dabei auf Grundlage der vorliegenden Hinweise um einen ausgedehnten und systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung handle.

Gericht darf trotz Austritt weiter ermitteln

Die Anklagebehörde hatte 2018 Vorermittlungen eingeleitet, um zu prüfen, ob die Verbrechen in die Zuständigkeit des Gerichts fallen. Nach der Eröffnung der Vorermittlungen hatte die Regierung ihre Mitgliedschaft beim Internationalen Strafgerichtshof gekündigt und erklärt, das Gericht werde als politisches Instrument gegen die Philippinen benutzt. Der Strafgerichtshof kann jedoch weiterhin Verbrechen verfolgen, die begangen wurden, als das Land Mitglied war. Er soll zu Verbrechen ermitteln, die von 2011 bis zum Inkrafttreten des Austritts Ende März 2019 begangen wurden.

Das Gericht in Den Haag verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Es kann nur in Ländern tätig werden, die Mitglied sind, ihre Zustimmung gegeben haben, oder wenn das Gericht vom UN-Sicherheitsrat beauftragt wurde.
 

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