Frankfurt a.M./Pretoria (epd). Der unter Korruptionsverdacht stehende frühere südafrikanische Präsident Jacob Zuma darf das Gefängnis verlassen. Ein Sprecher der Strafvollzugsbehörde sagte dem südafrikanischen Rundfunk am Montag, die Haftaussetzung unter bestimmten Bedingungen sei durch Zumas Gesundheitszustand gerechtfertigt. Der 79-Jährige musste Anfang Juli eine 15-monatige Haftstrafe wegen Missachtung des Gerichts in einem Korruptionsverfahren antreten.
Kurz nach seinem Haftantritt wurde Zuma in ein Krankenhaus verlegt, wo er dem Bericht zufolge bis auf weiteres bleibe. Statt ins Gefängnis könne er danach jedoch nach Hause zurückkehren, wo er sich an bestimmte Auflagen halten müsse. Der frühere Präsident war verurteilt worden, weil er sich geweigert hatte, vor einer Kommission auszusagen, die Vorwürfe von Korruption und Betrug im öffentlichen Sektor während Zumas Amtszeit zwischen 2009 und 2018 untersucht.
Zumas Inhaftierung hatte im Juli in seiner Heimatprovinz KwaZulu-Natal und in der Metropolregion Gauteng schwere Unruhen ausgelöst, bei denen mehr als 300 Menschen getötet wurden. Dutzende Einkaufszentren und Lagerhallen waren zerstört und geplündert worden. Die Regierung hatte den Einsatz von zehntausenden Soldaten angeordnet. Zuma hat besonders in KwaZulu-Natal und der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) noch immer viele Anhänger.