Einwohner von Timbuktu erhalten Entschädigung

Den Haag/Bamako - Rund neun Jahre nach der Zerstörung von Weltkulturerbe-Stätten im westafrikanischen Mali sind am Dienstag die Opfer formell entschädigt worden. Bei einer Zeremonie erhielten die malische Bevölkerung und die internationale Gemeinschaft vom Opfer-Fonds des Internationalen Strafgerichtshofs Reparationen für den Schaden, der durch die Zerstörung von Mausoleen, Moscheen und Bibliotheken in Timbuktu entstanden war.

Neben Wiedergutmachungen in Höhe von 2,7 Millionen Euro für die Einwohner der Wüstenstadt zahlte der Fonds jeweils einen symbolischen Euro an den malischen Staat und die UN-Kulturorganisation Unesco. Die Zeremonie am Dienstag war die erste ihrer Art seit der Eröffnung des Strafgerichtshofs 2002.

Islamistische Milizen hatten im Sommer 2012 die Kontrolle über Teile Malis übernommen und viele historische Gebäude in der alten Karawanen- und Gelehrtenstadt Timbuktu verwüstet. Der Strafgerichtshof hatte den Gelehrten und lokalen Chef der islamistischen Polizei, Ahmad al-Faqi al-Mahdi, wegen der Zerstörung im September 2016 zu neun Jahren Haft verurteilt.

Reparationszahlungen und Mikrokredit-Programme

Die Richter entschieden, Reparationen an Einzelpersonen zu zahlen, die Gemeinschaft beispielsweise mit Mikrokredit-Programmen zu entschädigen und symbolische Maßnahmen zu treffen, um den Schaden wiedergutzumachen. Die Gebäude seien nicht nur von religiöser Bedeutung gewesen, sondern hätten auch symbolischen und emotionalen Wert. Weil Al-Mahdi für mittellos erklärt wurde, übernahm der aus Spenden von Mitgliedsstaaten finanzierte Opferfonds die Reparationszahlungen.

Timbuktu am südlichen Rand der Sahara hatte jahrhundertelang eine Blüte weltoffener Gelehrsamkeit erlebt und war ein Zentrum islamischer Theologie. Im 15. und 16. war die Stadt ein geschäftiges Zentrum des Karawanenhandels.

Der Fall Al-Mahdi war das erste Urteil wegen der Zerstörung von Kulturgütern, das ein Kriegsverbrechen ist. Der Strafgerichtshof wurde 2002 eröffnet und verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression.

 

 

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