Rom - Ein römisches Gericht hat Abschiebungen ohne Asylentscheid von Italien nach Slowenien für illegal erklärt. Richterin Silvia Albano verfügte nach Angaben der Tageszeitung "La Repubblica" (online) vom Donnerstag, dass das Innenministerium dem Kläger die Wiedereinreise ermöglichen und sein Gesuch um humanitären Schutz prüfen müsse.
Abschiebungen dürften nur nach Ausstellung eines entsprechenden Bescheides erfolgen, der vor Gericht angefochten werden könne, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Die italienischen Behörden hätten keine "informelle Abschiebung" vornehmen dürfen. Das Innenministerium hätte durch Berichte des UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge, nichtstaatlicher Organisationen und internationaler Medien Kenntnis davon haben können, dass dem Kläger die weitere Abschiebung von Slowenien nach Bosnien-Herzegowina und unmenschliche Behandlung drohe.
Der 27-jährige Kläger war nach eigenen Angaben wegen seiner sexuellen Orientierung aus Pakistan geflohen. Nachdem er im vergangenen Juli über die sogenannte Balkanroute Triest erreichte, wurde er inhaftiert. Zugang zu einem Asylantrag wurde ihm nach eigenen Angaben verweigert.
Gemeinsam mit anderen Pakistanern wurde er demnach in die nahe gelegenen Berge gebracht und unter Androhung von Prügel mit Stöcken gezwungen, die Grenze nach Slowenien zu Fuß zu überqueren. Wenig später seien die Flüchtlinge von der slowenischen Polizei verhaftet und von dort nach Bosnien in das Flüchtlingslager Lipa abgeschoben worden.
Ende Dezember war das Camp Lipa nahe der kroatischen Grenze fast vollständig abgebrannt. In dem Lager und der Umgebung müssen laut einem in der vergangenen Woche bekanntgewordenen EU-Bericht rund 1.900 Menschen bei bis zu minus 15 Grad Celsius im Freien schlafen.