Berlin - Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), hat sich kritisch zu deutschen Rüstungsexporten sowie dem Streit unter Ministern um ein Lieferkettengesetz geäußert. Menschenrechte müssten sich "wie ein roter Faden durch alle Politikfelder ziehen", sagte sie am Mittwoch bei der Vorstellung des Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in Berlin. Dazu gehöre das Thema Rüstungsexporte, dass sie als "sehr problematisch" ansehe sowie Fragen zu Wirtschaft und Menschenrechten, also darüber, wie investiert werde und wie Handelsbeziehungen entlang einer Lieferkette geführt würden.
Kofler äußerte die Hoffnung, dass die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) erarbeiteten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz bald im Kabinett verabschiedet werden. Die Liste der Gründe, warum ein solches Gesetz nötig sei, "ist sehr lang", sagte die Menschenrechtsbeauftragte. Sie könne nur an das sich derzeit ablehnend verhaltende Wirtschaftsministerium appellieren, seine Haltung bezüglich eines Lieferkettengesetzes zu ändern.
Besonders Frauen leiden unter den Zuständen
Sie habe auf ihren Reisen Menschen gesehen, die "grausam gelitten haben entlang dieser Lieferkette" - bei der Arbeit in Betrieben mit Chemikalien, bei unhaltbaren hygienischen und Sicherheitszuständen. Insbesondere seien es Frauen, die "meistens ganz gravierend leiden", sagte Kofler. Als weiteres Beispiel nannte sie Kinderarbeit.
Auf die Frage nach Rüstungsexporten in Länder, in denen Menschenrechte verletzt werden, sprach sie von einem "schwierigen Spagat". Sie sei persönlich Anhängerin von sehr strikten Rüstungsexportrichtlinien und würde sich wünschen, dass dies noch mehr zum Tragen käme.
Am Donnerstag (10. Dezember) ist der internationale Tag der Menschenrechte. An diesem Datum wurde vor 72 Jahren die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen, in der die Freiheit und Gleichheit aller Menschen sowie Rechte auf soziale Sicherung und angemessene Arbeitsbedingungen festgehalten sind. Die Erklärung an sich ist rechtlich nicht bindend. Sie floss aber als Leitlinie in zahlreiche internationale Verträge und Gerichtsurteile ein.