UN-Ausschuss: Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

epd-bild / Melanie Stello
Der Inselstaat Kiribati im Südpazifik droht zu versinken (Archivbild)
Anstieg des Meeresspiegels, plötzliche Überflutungen oder Stürme: Durch den Klimawandel verschärfen sich die Lebensumstände in einigen Regionen der Welt. Klimaflüchtlinge dürfen den UN zufolge nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden.

Genf (epd). Klimaflüchtlinge dürfen nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Dabei müssten Klimaflüchtlinge nicht nachweisen, dass ihnen unmittelbar Gefahr für Leib und Leben drohe, erklärte das Gremium, in dem auch Deutschland vertreten ist, am Dienstag in Genf. Es reiche aus, wenn die Lebensumstände durch den Klimawandel derart bedroht seien, dass das Recht auf Leben gefährdet sei. Langfristige Folgen des Klimawandels wie der Anstieg des Meeresspiegels zählten ebenso dazu wie die Gefahr plötzlicher Überflutungen oder Stürme.

Hintergrund der Entscheidung war die Beschwerde eines Bürgers des Südsee-Inselstaates Kiribati, der 2015 Asyl in Neuseeland beantragt hatte. Nach einer Ablehnung war er in seine Heimat abgeschoben worden. Seinen Asylantrag hatte er damit begründet, dass Kiribati durch den Klimawandel unbewohnbar geworden sei. So gebe es gewaltsame Konflikte um immer weniger bewohnbares Land. Auch versalze das Trinkwasser, weil der Meeresspiegel steige.

Position von Klimaflüchtlingen gestärkt

Obwohl der Menschenrechtsausschuss die Position von Klimaflüchtlingen mit seiner Entscheidung stärkt, wies er die Beschwerde des Bürgers von Kiribati dennoch ab. Die Regierung Neuseelands habe seinen Asylantrag gründlich genug geprüft, um zu dem Schluss zu kommen, dass Kiribati genügend Vorkehrungen getroffen habe, um das Leben des klagenden Bürgers und seiner Familie zu schützen. Daher werde dessen Recht auf Leben nicht verletzt, entschied der Ausschuss.

Der UN-Menschenrechtsausschuss überwacht die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den 172 Staaten ratifiziert haben. Zu den 18 rotierenden Mitgliedern im Ausschuss gehört bis Ende des Jahres auch Deutschland. Ein Zusatzprotokoll, das neben 115 anderen Staaten auch Deutschland unterzeichnet hat, ermöglicht es Einzelpersonen, Beschwerden gegen Staaten einzulegen, die im Pakt verbriefte Menschenrechte verletzt haben sollen.

Neuen Kommentar hinzufügen

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
Wählen Sie bitte aus den Symbolen die/den/das Segelboot aus.
Mit dieser Aufforderung versuchen wir sicherzustellen, dass kein Computer dieses Formular abschickt.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Schlagworte

Unterstützen Sie unseren anderen Blick auf die Welt!
„welt-sichten“ schaut auf vernachlässigte Themen und bringt Sichtweisen aus dem globalen Süden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Warum denn das?
Ja, „welt-sichten“ ist mir etwas wert! Ich unterstütze es mit
Schon 3 Euro im Monat helfen
Unterstützen Sie unseren anderen Blick auf die Welt!