Berlin (epd). Im Kontingent für den Familiennachzug zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz in Deutschland sind auch im vergangenen Jahr nicht alle Plätze vergeben worden. 2019 wurden rund 10.500 positive Auswahlentscheidungen vom Bundesverwaltungsamt getroffen und 11.100 Visa erteilt, wie es aus dem Auswärtigen Amt hieß. Das Kontingent bietet monatlich 1.000 Plätze, also insgesamt 12.000 pro Jahr. Das ist damit knapp unterschritten worden.
Wie aus der Statistik des Außenministeriums hervorgeht, blieben vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2019 Zusagen und Visa-Ausstellungen unter der möglichen Zahl von 1.000. Während in den ersten Monaten Zusagen und Visa-Erteilungen noch jeweils bei 1.000 beziehungsweise knapp darunter oder darüber lagen, sank die Zahl zum Jahresende teilweise unter 800 pro Monat. Im Dezember bescheinigte das Bundesverwaltungsamt demzufolge nur 581 Anträge positiv.
Für 23.000 potenzielle Antragsteller lagen den Angaben zufolge im Dezember noch sogenannte Terminanfragen bei den Auslandsvertretungen weltweit vor. Betroffen von der Regelung sind vor allem syrische Flüchtlinge, die oft nicht als politisch Verfolgte anerkannt werden, sondern wegen des Bürgerkriegs in ihrer Heimat den sogenannten subsidiären Schutz erhalten.
Kompliziertes Verfahren
Sie haben seit 2016 keinen Anspruch mehr auf das Nachholen ihrer engsten Angehörigen. Im August 2018 wurde für sie das Kontingent eingerichtet. Hinter der Bewilligung steht ein kompliziertes Verfahren: Angehörige müssen bei den deutschen Vertretungen in ihrem Aufenthaltsland den Nachzug beantragen. Danach beginnt die Prüfung bei den Stellen des Auswärtigen Amts und den Ausländerbehörden. Die Auswahl trifft letztlich das Bundesverwaltungsamt, bevor die Auslandsvertretungen wiederum die Visa ausstellen können.
Insgesamt sind seit Inkrafttreten des Kontingents im August 2018 nach Angaben des Auswärtigen Amts 13.745 Visa ausgestellt worden. Insbesondere am Anfang wurde das Kontingent weit unterschritten. In den ersten fünf Monaten Ende 2018 wurden rund 2.000 Nachzüge bewilligt und knapp 1.600 Visa ausgestellt. In der gesetzlichen Regelung für das Kontingent ist nicht vorgesehen, dass die Plätze auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke nannte es ein "Armutszeugnis", dass die Plätze nicht ausgeschöpft werden. "Für die Betroffenen ist die andauernde Familientrennung kaum erträglich", sagte sie.
Sieben Hauptherkunftsländer
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Jelpke gab es 2019 rund 26.000 Familiennachzüge aus den sieben Hauptherkunftsländern von Flüchtlingen nach Deutschland. Der Nachzug zu subsidiär Geschützten ist darin enthalten.
Familiennachzüge werden für die Berechnung des Zuwanderungskorridors herangezogen, der laut Koalitionsvertrag von Union und SPD die Spanne von 180.000 bis 220.000 nicht überschreiten soll. Laut der am Mittwoch vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Statistik gab es 2019 rund 142.500 Asylerstanträge, 31.500 stammten dabei von Kindern, die bereits in Deutschland geboren wurden.
Nach Schätzung der Linken wird der Zuwanderungskorridor für 2019 weit unterschritten, weil Abschiebungen und Ausreisen wiederum von der Zahl abgezogen werden. Die so errechnete Gesamtzahl von Asyl-Zuwanderern lag bis Ende November bei rund 97.000 Menschen, einschließlich in Deutschland geborenen Kindern bei rund 127.000, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage von Jelpke, über die am Freitag zuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtete und die auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Die Linke schätzt, dass sich die Zahl bis Jahresende nicht wesentlich erhöht hat.
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