Berlin, São Paulo (epd). Nach einer Entscheidung des Obersten Bundesgerichts kann Brasiliens inhaftierter Ex-Präsident Luiz Inácio Lula da Silva auf seine Freilassung hoffen. Mit sechs zu fünf Stimmen votierten die Bundesrichter am Donnerstag (Ortszeit) dafür, dass erst nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel eine Haftstrafe vollstreckt werden kann. Damit kassierten sie eine drei Jahre geltende Regelung, die auch Haftstrafen nach zweiter Instanz ermöglichte. Lula war wegen Korruption und Geldwäsche zu mehr als zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er kam nach einem Urteil in zweiter Instanz in Haft.
Lulas Anwälte kündigten laut der Zeitung "Estado de São Paulo" an, noch am Freitag einen Antrag auf sofortige Haftentlassung des früheren Gewerkschaftsführers zu stellen. Das Urteil der Bundesrichter bekräftige, dass Lula "auf mit dem Gesetz unvereinbare Weise 579 Tage lang inhaftiert war", erklärten sie. Lula, der von 2003 bis 2010 Präsident war, ist seit April 2018 in der Zentrale der Bundespolizei Curitiba im Süden Brasiliens inhaftiert. Rund 400 von Lulas Anhänger feierten in Curitiba nach der Gerichtsentscheidung.
Lula bestreitet die Vorwürfe
Von dem Urteil des Obersten Gerichts könnten laut dem Nationalen Rat der Justiz (CNJ) insgesamt 4.895 Gefangene profitieren. Justizminister Sérgio Moro warnte vor einem Rückschritt bei der Aufklärung von Korruptionsverbrechen. Die Neuregelung über den Antritt von Haftstrafen war unter anderem auf Druck vom damals zuständigem Richter für die Korruptionsermittlungen "Schnellwäsche" ("Lava Jato") und jetzigem Justizminister Moro veranlasst worden. Mit der Aussicht auf eine sofortige Haftstrafe ohne langwierige Berufungsverfahren sollten Verdächtigte motiviert werden, mit der Justiz zusammenzuarbeiten. Kritiker sahen jedoch das Recht auf Unschuldsvermutung nicht gewährleistet.
Brasiliens Justiz sah es als erwiesen an, dass Lula dem Baukonzern OAS Aufträge beim halbstaatlichen Ölkonzern Petrobras verschafft hat. Als Gegenleistung soll er eine dreistöckige Luxuswohnung im Küstenort Guarujá bekommen haben. Das Urteil gründet sich auf abgehörte Telefonate und SMS. Lula bestreitet die Vorwürfe und sprach von einer politischen Verfolgung. Der Linkspolitiker war im Wahlkampf des vergangenen Jahres als aussichtsreicher Kandidat angetreten. Nach seiner Verurteilung wurde seine Kandidatur für nicht rechtskräftig erklärt.
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