Strafgerichtshof bestätigt Entschädigung früherer Kindersoldaten

epd-bild/ICC-CPI
Der kongolesische Kriegsverbrecher Thomas Lubanga (Archivbild)
Zehn Millionen US-Dollar für ehemalige Kindersoldaten im Kongo: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den ehemaligen Rebellenführer Thomas Lubanga zur Zahlung verpflichtet. Er selbst gilt jedoch als mittellos.

Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Entschädigungsanspruch von mehr als 400 ehemaligen Kindersoldaten im Kongo bestätigt. Der wegen Kriegsverbrechen 2012 zu 14 Jahren Haft verurteilte ehemalige Rebellenführer Thomas Lubanga sei zur Zahlung von insgesamt zehn Millionen US-Dollar verpflichtet, verkündete das Gericht am Donnerstag. Mit dem Berufungsurteil wurde die 2017 festgesetzte Summe bestätigt. Dagegen hatten Lubanga, aber auch Opfer Einspruch geklagt.

Lubanga verbüßt seine Strafe im Kongo

Zugleich ebnete der Strafgerichtshof am Donnerstag den Weg für weitere ehemalige Kindersoldaten, die von Lubangas Miliz FPLC rekrutiert worden waren, Entschädigungen zu beantragen. Erfolglose Antragsteller wurden aufgefordert, ihr Anliegen erneut vorzubringen. Da Lubanga, der seine Strafe im Kongo verbüßt, als mittellos gilt, ist der Opfer-Treuhand-Fonds des Gerichts für Entschädigungen zuständig.

Der Strafgerichtshof in Den Haag wurde 2002 etabliert und wird von 122 Staaten getragen, darunter Deutschland. Länder wie die USA, China und Russland gehören nicht dazu. Das Tribunal ist das erste ständige internationale Gericht, das Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression verfolgt.

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