"Lifeline"-Kapitän Reisch legt Revision gegen Verurteilung ein

epd-bild/Hermiine Poschmann/Mission Lifeline
Rettungsschiff "Lifeline" (Archivbild)
"Lifeline"-Kapitän Claus-Peter Reisch hat gegen das vor einer Woche auf Malta verkündete Urteil Revision eingelegt. Eine Entscheidung dazu könne allerdings bis zu einem Jahr dauern, sagte "Mission Lifeline"-Sprecher Axel Steier dem epd in Dresden.

Dresden, Valletta (epd). Reisch war am 14. Mai in der maltesischen Hauptstadt Valletta zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt worden. Er hatte im Sommer 2018 das Rettungsschiff der Dresdner Hilfsorganisation "Mission Lifeline" gesteuert.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die "Lifeline" ohne ordnungsgemäße Registrierung ausgelaufen war. Der 58-Jährige Reisch stand auf Malta seit Anfang Juli 2018 vor Gericht. Der Prozess hatte sich immer wieder verzögert. Die Flüchtlingshelfer von "Mission Lifeline" werfen den Behörden politisches Kalkül vor. Ihre Revision begründen sie damit, dass von ihnen vor Gericht vorgelegte Beweise, darunter Registrierungspapiere, bei dem Urteil nicht berücksichtigt wurden.

Gedenktafel für ertrunkene Flüchtlinge

Die Hilfsorganisation will nun Anfang Juni mit einem anderen Schiff auslaufen. Es sei kleiner als die "Lifeline" - auch aus Kostengründen, sagte Steier. Über die Frage, unter welcher Flagge das neue Schiff fahren werde, sei zunächst Stillschweigen vereinbart worden. Er befürchte, dass es sonst am Auslaufen gehindert werden könne.

Kapitän Reisch hatte sich einen Tag nach der Urteilsverkündung mit dem Erzbischof von Malta, Charles Scicluna, getroffen. Zusammen mit ihm, Vertretern des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und maltesischen Hilfsorganisationen enthüllte er auf einem Friedhof in Malta eine Gedenktafel für ertrunkene Flüchtlinge.

Die "Lifeline" war in den Niederlanden zugelassen worden. Im Sommer 2018 konnte das Schiff erst nach tagelanger Irrfahrt mit 234 Flüchtlingen an Bord in Valletta anlegen. Danach wurde es von den maltesischen Behörden beschlagnahmt. Solange die Berufung läuft, muss die "Lifeline" auch weiterhin im Hafen bleiben. Sie werde aber einsatzbereit gehalten, hieß es.

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