Berlin (epd). Am Montag hat der Ramadan begonnen, doch es sieht nicht nach einer Waffenruhe aus. Die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) hat in der Vergangenheit sogar explizit zu Anschlägen im Fastenmonat aufgerufen - die Extremisten bezeichnen sie dann als besonders verdienstvoll.
Kriege sind im Fastenmonat Ramadan nicht verboten. Nach Überlieferungen aus der Zeit des Propheten schlug Mohammed sogar einige der wichtigsten Schlachten im Islam im Ramadan. Dazu gehört die erste große Schlacht zwischen den Muslimen und ihren Feinden in Mekka - die Schlacht von Badr (624 nach Christus). Die Eroberung von Mekka erfolgte ebenfalls im Ramadan sechs Jahre später. Es war auch Ramadan, als im Jahr 711 die Mauren, geführt von Tarik ibn Sijad, die iberische Halbinsel erreichten - wo sie Westgotenkönig Roderich unterwarfen und etwa 800 Jahre bleiben sollten.
Vier heilige, geschützte Monate
In der jüngeren Geschichte trug der im Fastenmonat gestartete Überraschungsangriff ägyptischer und syrischer Truppen auf Israel am 6. Oktober 1973 in Anlehnung an die Schlacht des Propheten den Decknamen "Operation Badr" - in Europa ist er besser bekannt als Jom-Kippur-Krieg. Im ersten Golfkrieg attackierte der Iran 1982 den Irak nahe Basra im Ramadan - bei der gleichnamigen "Operation Ramadan". Den islamischen Überlieferungen zufolge sind Soldaten vor einem Kampf nicht zum Fasten verpflichtet.
Indes legt der Koran vier heilige, geschützte Monate im islamischen Kalender fest. In dieser Zeit sollten Muslime das Kämpfen unterlassen. Es handelt sich dabei nicht um den Ramadan, sondern um die drei Monate Dhul Kadah, Dhul Hidscha und Muharram in deren Zentrum der Hadsch steht sowie die Vor- und Nachbereitung der Pilgerfahrt nach Mekka. Darüber hinaus gilt der Monat Radschab als heilig, auch dann ist Krieg untersagt. Eine Ausnahme gilt für Muslime dann, wenn sie sich gegen Angriffe verteidigen müssen. Die geschützten Monate gaben auch Händlern einst die Gelegenheit, ohne Furcht vor Angriffen mit ihren Karawanen durch Arabien zu ziehen.
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