Urteil gegen Trump: Asylsuchende müssen nicht in Mexiko warten

Ein Bundesrichter in San Francisco hat am Montag (Ortszeit) Pläne des US-Heimatschutzministeriums vorübergehend außer Kraft gesetzt, asylsuchende Menschen an der Südgrenze der USA nach Mexiko zurückzuschicken.

San Francisco/Washington (epd). Das Ministerium hatte dieses Vorhaben im Januar bekannt gemacht. Migranten sollten ihre Anträge von Mexiko aus stellen. Seitdem wurde der Plan schrittweise umgesetzt.

Richter Richard Seeborg urteilte jedoch, das Vorhaben stehe im Konflikt mit Gesetzen, die asylsuchende Menschen vor zwangsweiser Rückführung in gefährliche Umgebungen schützen. Betroffen von dem Verfahren der US-Behörden waren vornehmlich Frauen, Familien und junge Menschen aus El Salvador, Honduras und Guatemala auf der Flucht vor kriminellen Gangs.

Bürgerrechtsverband lobte das Urteil

Rückführungen gelten als Kernstück von Präsident Donald Trumps Versuch, Migration zu begrenzen. Laut US-Gesetz haben Menschen, die die USA erreichen, das Recht Asyl zu beantragen. Der Bürgerrechtsverband ACLU lobte das Urteil. Es unterstreiche, dass Trump Gesetze nicht ignorieren könne, sagte die stellvertretende Direktorin des ACLU-Einwanderungsrechtsprojektes, Judy Rabinovitz. Übergeordnete Gerichte werden sich nun mit dem Urteil aus San Francisco befassen.

In der US-Regierung eskalieren offenbar Konflikte über Migration und Grenzsicherheit. Am Wochenende machte Trump bekannt, Heimatschutzministerin Kirstjen Nielsen verlasse ihren Posten. Medien spekulierten, Nielsen sei nach Ansicht von Trump nicht hart genug vorgegangen gegen Migranten.

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