Stuttgart (epd). Bei dem Gerichtsverfahren in Stuttgart geht es um den Verkauf von 4.700 G36-Sturmgewehren im Wert von 4,1 Millionen Euro in mexikanische Unruheprovinzen, in die Waffenexporte verboten waren. Auf den Endverbleibserklärungen waren aber Bundesstaaten angegeben, in die die Lieferung von Waffen als unproblematisch galt. Der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart begann Mitte Mai und dauerte bisher 28 Prozesstage. (Az: 13 KLs 143 Js 38100/10)
Vier der Angeklagten mussten sich vor Gericht wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz in den Jahren 2006 bis 2009 verantworten, einer der Angeklagten wegen des Vorwurfs der Fahrlässigkeit. Das Unternehmen selbst ist nicht angeklagt. Möglich wäre jedoch eine hohe Strafzahlung für den Oberndorfer Konzern.
Massenverschleppung von Studenten
Die Waffen sollen auch 2014 im Fall der Massenverschleppung von Studenten im Bundesstaat Guerrero zum Einsatz gekommen sein: Damals verschwanden 43 Studenten. Guerrero ist der am stärksten militärisierte Bundesstaat in Mexiko und Hauptanbaugebiet von Opium.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft Haftstrafen bis zu 33 Monaten sowie zwei Freisprüche. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Angeklagten seien entweder nur Befehlsempfänger oder als Chefs gar nicht mit Details befasst gewesen. Ein Großteil der Verantwortung liege zudem bei den Genehmigungsbehörden. Ihnen müsse man Fahrlässigkeit vorwerfen, da sie Genehmigungen für Mexiko erteilten, obwohl man damit rechnen musste, dass dort nicht kontrolliert werde, wo die Waffen eingesetzt werden, betonten einige Verteidiger.
Friedensinitiativen kritisierten, dass Mexikaner, die durch die Waffen Angehörige verloren oder selbst verletzt wurden, nicht vor Gericht als Nebenkläger zugelassen wurden. Sie forderten vor der Urteilsverkündigung, dass eine mögliche Strafzahlung des Waffenkonzerns nach Mexiko fließt, um Menschenrechtsarbeit zu unterstützen. Für Donnerstag riefen sie zu einer Mahnwache vor dem Landgericht Stuttgart auf.
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