Neu-Delhi (epd). Das Oberste Gericht hob am Donnerstag ein 158 Jahre altes Gesetz aus britischen Kolonialzeiten auf, wie indische Medien berichteten. Juristisch verfolgt wurden demnach nur Männer, die mit einer verheirateten Frau Sex hatten, ohne Erlaubnis von deren Ehemann. Das Strafmaß betrug bis zu fünf Jahre Haft.
Der Vorsitzende Richter, Dipak Misra, begründete die Entscheidung damit, dass die Kriminalisierung von Ehebruch vollkommen und offenkundig unbegründet und verfassungswidrig sei. Ein 41-jähriger Mann aus Südindien hatte sich in einer Petition an das Oberste Gericht gewandt und eine Änderung des Paragrafen verlangt, weil dieser gegen die Grundrechte der Bürger verstoße.
Gesetz als Relikt der Vergangenheit verworfen
Die Richter erklärten zudem, das Gesetz sei ein Relikt der Vergangenheit und sexistisch, weil es verschiedene Standards in der moralischen Bewertung von Mann und Frau setze. Es sehe die Frau als Eigentum des Ehemannes. Denn Frauen können nicht gegen ihre Ehemänner klagen, wenn diese sie betrügen. Auch gegen die Partnerin des Ehemannes beim Fremdgehen haben Ehefrauen keine juristische Handhabe.
Es ist das zweite Mal in diesem Monat, dass das Gericht ein Gesetz aus Kolonialzeiten annulliert. Anfang September entschieden die Richter, dass Homosexualität nicht mehr strafbar ist.
Indiens Regierung hatte sich für eine Beibehaltung des Ehebruchs-Paragrafen ausgesprochen, weil es die Ehe als Institution schütze. Die Richter ließen sich jedoch nicht von dieser Ansicht überzeugen. Ehebruch könne weiterhin ein Scheidungsgrund sein, aber keine Straftat, erklärten sie.
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