Weltstrafgericht verurteilt Bemba zu einem Jahr Haft

Der frühere kongolesische Rebellenführer hat Zeugen in seinem Kriegsverbrecherprozess bestochen - von seiner Zelle aus.

Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof hat ein Jahr Haft und eine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro für den früheren kongolesischen Vizepräsidenten Jean-Pierre Bemba wegen Beeinflussung von Zeugen verhängt. Das Haager Tribunal verkündete das Strafmaß am Montag, knapp ein halbes Jahr nach der Bestätigung des Schuldspruchs von 2016 gegen Bemba und vier seiner Vertrauten. Die Haftstrafe wird mit der Zeit verrechnet, die Bemba schon im Gefängnis verbracht hat und gilt somit als abgesessen.

Die fünf Kongolesen hatten laut Gericht im Kriegsverbrecherprozess gegen den einstigen Rebellenführer Bemba Zeugen bestochen und zu Falschaussagen aufgefordert. Bemba soll von seiner Zelle in der Untersuchungshaftanstalt in Den Haag aus Personen in verschiedenen Ländern Anweisungen dazu gegeben haben. Neben Bemba saßen auch zwei seiner damaligen Verteidiger, ein Abgeordneter und ein Zeuge auf der Anklagebank.

Von Wahlen wegen Verurteilung ausgeschlossen

Im Kriegsverbrecherverfahren war Bemba 2016 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen seiner Miliz in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Am 8. Juni hob der Gerichtshof das Urteil aber in der Berufung auf und sprach Bemba in jenem Prozess frei. Der einstige Rebellenführer und spätere Vizepräsident kehrte inzwischen in den Kongo zurück, um bei der anstehenden Präsidentschaftswahl anzutreten. Das Oberste Gericht seines Landes verwehrt ihm jedoch die Kandidatur und begründete dies mit der Verurteilung wegen Zeugenbeeinflussung.

Die Beeinflussung und Einschüchterung von Zeugen führte vor dem Internationalen Strafgerichtshof bereits zur Einstellung von Verfahren. Der Korruptionsprozess gegen Bemba und die anderen Angeklagten war jedoch das erste solche Strafverfahren und galt deshalb als wegweisend. Der Strafgerichtshof verfolgt Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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