Tunis (epd). Er orientiert sich dabei an der 2014 verabschiedeten Verfassung des Landes. Diese schreibt das Prinzip der Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Lebensbereichen vor.
Das derzeit geltende Erbrecht in Tunesien orientiert sich am muslimischen Recht, nach dem Frauen in den meisten Fällen nur halb so viel wie Männer gleichen Erbranges erben. Diese Form des Erbrechts soll als Wahlmöglichkeit beibehalten werden, während die Gleichbehandlung der Erben unabhängig vom Geschlecht die Norm werden soll.
Das Gesetzesvorhaben soll nach der Sommerpause dem Parlament vorgelegt werden. Ob es dort eine Mehrheit erhält, ist ungewiss. Kritiker aus dem islamisch-konservativem Spektrum sehen in den Reform einen Angriff auf religiöse Werte und die Stellung der Familie.
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