Naypyidaw, Frankfurt a.M. (epd). Wie das Onlineportal "Irrawaddy" am Donnerstag berichtete, hat das Büro von De-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi ein entsprechendes Ersuchen des in Den Haag ansässigen Gerichts zurückgewiesen. Das Weltstrafgericht sei nicht für das südostasiatische Land zuständig, weil dieses kein Mitgliedsstaat des Tribunals sei.
Massenmorde, Vergewaltigungen und Folter
Im April war bekannt geworden, dass Fatou Bensouda, Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, Ermittlungen wegen "mutmaßlicher Deportation" der Rohingya einleiten will. Sie hatte einen Antrag gestellt, der klären soll, ob das Weltstrafgericht zuständig ist. Im Gegensatz zu Myanmar ist Bangladesch ein Mitglied des Tribunals. Das südasiatische Land hatte schon vor Jahrzehnten aus Myanmar geflüchtete Rohingya aufgenommen und beherbergt mittlerweile eine Million Angehörige der muslimischen Volksgruppe.
Der Feldzug der Armee in Myanmar gegen die Volksgruppe der Rohingya begann, nachdem die Rohingya-Miliz Arsa vor knapp einem Jahr Grenzposten der Polizei überfallen und zwölf Sicherheitskräfte getötet hatte. Mehr als 700.000 Rohingya flohen vor Massenmorden, Vergewaltigungen und Folter nach Bangladesch. Sowohl Menschenrechtsorganisationen als auch die UN kritisieren das Vorgehen gegen die Rohingya als "ethnische Säuberungen". Zunehmend wird auch von Völkermord gesprochen. Myanmar bestreitet alle Gräuel und behauptet, es habe sich um "Anti-Terror-Maßnahmen" gehandelt.
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