Mali: Verfassungsgericht lehnt Beschwerden gegen Wahlergebnis ab

epd-bild/Bettina Ruehl
Marktplatz in Gao in Nordmali
Das Verfassungsgericht in Mali hat den Weg für die Stichwahl um das Präsidentenamt freigemacht.

Frankfurt a.M., Bamako (epd). Die Richter lehnten Klagen der Opposition gegen das Ergebnis des ersten Wahlgangs ab, wie das Nachrichtenportal Maliactu am Donnerstag berichtete. Bei der Stichwahl am 12. August treten Amtsinhaber Ibrahim Boubacar Keïta und sein Herausforderer Soumaïla Cissé gegeneinander an.

Das Verfassungsgericht bestätigte in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit des Ergebnisses der Abstimmung vom 29. Juli. Demnach erhielt Keïta 41,78 Prozent der Stimmen, Cissé 17,78 Prozent. Oppositionelle hatten neben Unregelmäßigkeiten auch Fälschungen und Korruption kritisiert. Mehrere Kandidaten hatten Klage eingereicht. Insgesamt verlief die Wahl in Mali ruhiger als befürchtet.

Als Hoffnungsträger angetreten

Keïta und Cissé standen sich schon 2013 in der Stichwahl gegenüber. Der heute 73-jährige Keïta gewann damals mit gut 77 Prozent der Stimmen und trat als Hoffnungsträger an, nachdem islamistische Milizen im Norden zurückgedrängt worden waren. Die Sicherheitslage hat sich in der Zwischenzeit allerdings weiter verschlechtert, trotz der UN-Truppen in Mali, an denen auch die Bundeswehr beteiligt ist. Islamistische Gruppen verüben vor allem im Norden und im Zentrum Malis immer wieder Anschläge, im Zentrum kommt es auch zu ethnischen Konflikten.

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