Tunis (epd). Mit der Abschiebung des Tunesiers Sami A. und dem Plan der Bundesregierung, Tunesien als sicheres Herkunftsland einzustufen, wird die Menschenrechtssituation in dem nordafrikanischen Land wieder zum Thema. 2017 hatten 421 Menschen aus Tunesien in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt. Sowohl tunesische als auch internationale Organisationen beklagen trotz Verbesserungen weiter Verstöße gegen die Menschenrechte in Tunesien. Neben der strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller steht dabei vor allem die Situation von Häftlingen im Blickpunkt.
Folter von Gefangenen
Gefangene seien immer wieder Opfer von Folter durch die Sicherheitskräfte, kritisieren Menschenrechtler. Zwar werde nicht mehr systematisch gefoltert wie zur Zeit des ehemaligen Machthabers Zine El Abidine Ben Ali (1987-2011), dennoch sterben auch sieben Jahre nach dem politischen Umbruch Häftlinge an den Folgen von Misshandlungen. "Es sind sogar mehr als unter Ben Ali damals", beklagte die tunesische Menschenrechtsaktivistin und Anwältin Radhia Nasraoui kürzlich im tunesischen Radiosender Shems FM.
Seit zwei Jahren haben Häftlinge in Tunesien bereits im Polizeigewahrsam das Recht, einen Anwalt zu konsultieren und ihre Familie über die Festnahme zu informieren. Außerdem dürfen Verdächtige seitdem nur noch zwei statt früher drei Tage festgehalten werden. Diese Gesetzesneuerungen sollen Festgenommene besser vor Übergriffen durch Sicherheitskräfte schützen.
Doch die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch beklagte in einem Bericht Anfang Juni 2018, dass diese Änderungen in der Praxis nur selten umgesetzt und die neuen Gesetze nicht systematisch angewendet werden. Außerdem gelten sie für Terrorverdächtige nur eingeschränkt. Viele Gefangene würden darüber hinaus von der Polizei gar nicht erst über ihre Rechte aufgeklärt, anderen werde der Kontakt mit dem Anwalt verwehrt.
25 Menschen zum Tode verurteilt
Obwohl in Tunesien ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe gilt und seit 1991 keine Hinrichtungen mehr stattfanden, haben die tunesischen Gerichte allein im vergangenen Jahr 25 Angeklagte zum Tode verurteilt, wie Amnesty International berichtete. Der seit 2011 mit wenigen Unterbrechungen geltende Ausnahmezustand räumt Gerichten und Sicherheitskräften weitgehende Befugnisse ein und erleichtert zum Beispiel die Einschränkung der Pressefreiheit und des Versammlungsrechts.
Neben dem Umgang mit Häftlingen kritisieren Menschenrechtler in Tunesien vor allem die Kriminalisierung homosexueller Handlungen. Sie werden mit bis zu drei Jahren Haft bestraft. 2017 wurden mehr als 40 Verurteilungen bekannt. Zur Beweisführung ordnen Sicherheitskräfte regelmäßig Rektaluntersuchungen von Verdächtigen an, um Analverkehr nachzuweisen. Eine Reformkommission, die der tunesische Präsident Beji Caid Essebsi eingesetzt hat, empfahl in einem Bericht im Juni 2018 die Entkriminalisierung von Homosexualität.
Würde Tunesien von Deutschland als sicheres Herkunftsland eingestuft, dann könnten Asylverfahren von Tunesiern beschleunigt werden, weil vermutet wird, dass es keine Verfolgung gibt. Der Antragsteller muss das Gegenteil glaubhaft machen, um nicht als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt zu werden. Abschiebungen könnten schneller und leichter erfolgen.
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