Bundesgerichtshof entscheidet über Revision von Kongo-Kriegsverbrecherprozess

epd-bild/Uli Deck
Eingang zum Bundesgerichtshof
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den in Mannheim lebenden FDLR-Milizenchef Murwanashyaka wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Kongo und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Karlsruhe (epd). Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über eine Revision des ersten Prozesses nach dem Völkerstrafrecht in Deutschland. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im September 2015 den in Mannheim lebenden FDLR-Milizenchef Ignace Murwanashyaka wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Kongo und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er geht um Massaker, Brandstiftungen und Plünderungen. Sein Vize Straton Musoni erhielt acht Jahre wegen Rädelsführerschaft.

Angeklagte und Bundesanwaltschaft legten Revision ein

Sowohl die Angeklagten als auch die Bundesanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil eingelegt. Nach dem Weltrechtsprinzip können Völkerstraftaten in Deutschland oder jedem anderen Land geahndet werden, auch wenn sie im Ausland begangen wurden. Die im Ostkongo aktive FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) ging aus Mitgliedern der früheren ruandischen Armee und in den Kongo geflohenen Hutu-Milizen hervor, die für den Völkermord in Ruanda 1994 mitverantwortlich waren.

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