New York, Genf (epd). Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat den UN-Migrationspakt förmlich angenommen. Für den rechtlich nicht bindenden Pakt stimmten am Mittwoch in New York 152 von 193 UN-Mitgliedsländern, darunter Deutschland. Fünf Staaten sagten Nein, dies waren die USA, Polen, Ungarn, Israel und die Tschechische Republik. Weitere zwölf Staaten enthielten sich.
Die übrigen Staaten nahmen an der Abstimmung nicht teil. Der "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" wurde bereits am 10. Dezember auf einer UN-Konferenz im marokkanischen Marrakesch von Regierungsvertretern aus mehr als 160 Ländern verabschiedet, darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Er soll nun auch "Marrakesch-Pakt" heißen.
Erstes Abkommen seiner Art
Vor der Abstimmung in der UN-Vollversammlung betonten diplomatische Vertreter aus Namibia, den Philippinen, Indonesien und Kanada, der Pakt fördere die internationale Kooperation und sei notwendig, um die Rechte von Migranten zu schützen. Das Abkommen über die Wanderungsbewegungen stellt das erste seiner Art dar.
Ein Vertreter der USA betonte, sein Land wolle die Kontrolle über die Migration behalten. Er äußerte die Befürchtung, dass der neue Pakt als Völkergewohnheitsrecht doch noch eine justiziable Wirkung entfalten könne. Der ungarische Vertreter verurteilte das Abkommen als gefährlich, es enthalte schwere Fehler und bevorzuge einseitig Migranten.
Einen Tag vor der Abstimmung hatte UN-Generalsekretär António Guterres für eine Annahme des Paktes geworben. Migration sei ein starker Antrieb für wirtschaftliches Wachstum, sagte er. Eine schwach regulierte Migration jedoch könne schädliche Auswirkungen haben.
Schutz der Rechte von Migranten
Der Marrakesch-Pakt begründet kein Recht auf Migration, soll aber die Rechte von Migranten schützen. Er enthält sieben Leitprinzipien und 23 Ziele, um die oft chaotischen Wanderungsbewegungen über gefährliche Routen zu regulieren und die Integration von Migranten in den Aufnahmeländern zu fördern. Rund 277 Millionen Migranten leben laut den UN fernab ihrer Heimatländer, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen.
Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hatte betont, eine Zurückweisung des Migrationspakts befreie keinen Staat von seinen bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen, die das Abkommen nur bekräftige. So hätten Migranten - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen, auch ihr Schutz sei völkerrechtlich verbindlich garantiert.
Der Migrationspakt ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Flüchtlingspakt, den die UN-Vollversammlung am Montag mit großer Mehrheit angenommen hatte. Flüchtlinge leben in fremden Ländern. Sie flohen vor Gewalt und Unterdrückung in ihren Heimatländern.
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