Strafgerichtshof will Rebellenchef aus Zentralafrika Prozess machen

epd-bild / Benjamin Dürr
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag
Auslieferung von Patrice-Edouard Ngaïssona aus Frankreich beantragt
Erfolg bei der Fahndung nach mutmaßlichen Kriegsverbrechern: Dem ehemaligen Milizenchef Ngaïssona werden Mord, Folter und die Rekrutierung von Kindersoldaten vorgeworfen. Jetzt ist er in Frankreich in Haft.

Genf, Den Haag (epd). Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag und Menschenrechtler haben die Festnahme des zentralafrikanischen Rebellenführers Patrice-Edouard Ngaïssona in Paris begrüßt. Chefanklägerin Fatou Bensouda äußerte sich am Donnerstag zuversichtlich, dass der frühere Chef der überwiegend christlichen Anti-Balaka-Rebellen bald dem Weltstrafgericht überstellt werde. Ein Auslieferungsersuchen wurde nach Angaben des Gerichts bereits gestellt. Ngaïssona war am Mittwoch in Frankreich festgenommen worden.

Das Weltstrafgericht hatte am 7. Dezember einen Haftbefehl gegen Ngaïssona wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in den Jahren 2013 und 2014 in der Zentralafrikanischen Republik veröffentlicht. Ihm werden als Generalkoordinator der Anti-Balaka Mord, Folter, Verschleppung und die Rekrutierung von Kindersoldaten in dem Bürgerkriegsland vorgeworfen. Ngaïssona war kurze Zeit Sportminister und gehört dem Komitee des Afrikanischen Fußballverbandes (CAF) an. Er bestreitet die Vorwürfe.

Der Menschenrechtler Patrick Kroker begrüßte, dass nationale und internationale Strafverfolgungsbehörden in dem Fall kooperiert haben. "Das Netz darf keine Löcher haben", sagte der Völkerrechtsexperte der Menschenrechtsorganisation ECCHR dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Leider werde Tatverdächtigen in Gastländern allzu oft Immunität zugesichert.

"Krieg gegen den Terror"

Kroker trat dem Vorwurf entgegen, der Strafgerichtshof sei anti-afrikanisch, weil bisher nur Afrikaner verurteilt wurden. "Die Antwort auf diese Kritik kann nicht sein, dass man solche Leute laufenlässt", sagte er. Ziel müsse vielmehr sein, dass auch von Tätern aus nördlichen Ländern begangene Kriegsverbrechen geahndet werden. Kroker nannte als Beispiel den von den USA ausgerufenen "Krieg gegen den Terror", in dem es zu Folterungen durch britische Soldaten im irakischen Gefängnis Abu Ghraib kam.

Die Festnahme Ngaïssonas ist die zweite im Rahmen der Ermittlungen des Strafgerichtshofs zum Bürgerkrieg in der Zentralafrikanischen Republik. Alfred Yekatom, ebenfalls Anführer einer Fraktion der Anti-Balaka, war Mitte November von den zentralafrikanischen Behörden nach Den Haag ausgeliefert worden.

Menschenrechtler sprachen von einem großen Erfolg im Kampf gegen die Straflosigkeit in dem afrikanischen Land. Die anhaltende schwere Gewalt dort zeige, was geschehe, wenn Straftaten nicht geahndet würden, sagte eine Sprecherin von Amnesty International.

Blutiger Konflikt

Die Zentralafrikanische Republik mit rund fünf Millionen Einwohnern versank nach dem Sturz von Präsident Francois Bozizé im März 2013 in einem blutigen Konflikt, der vor allem von muslimischen und christlichen Milizen ausgetragen wird. Trotz mehrerer Friedensabkommen und internationaler Truppen kommt das Land nicht zur Ruhe. Hunderttausende Menschen sind ins Ausland geflohen.

Erst im vergangenen Monat waren Schätzungen zufolge 100 Zivilisten bei einem Überfall auf ein Vertriebenenlager in der Stadt Alindao getötet worden. Amnesty spricht von mindestens 18 weiteren Rebellenführern, die sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben sollen.

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