Landgericht Dortmund befasst sich mit Zivilklage gegen Kik

epd-bild / Steffen Schellhorn
Über die Klage gegen Kik will das Gericht am 10. Januar entscheiden.
Richter wollen am 10. Januar über Verjährung entscheiden
Der Textildiscounter Kik wurde wegen eines Brandes mit zahlreichen Toten in Pakistan in Deutschland verklagt. Das Landgericht Dortmund muss nun klären, ob Forderungen nach Schmerzensgeld verjährt sind. Es könnte ein Präzedenzfall werden.

Dortmund (epd). Das Landgericht Dortmund hat am Donnerstag eine Zivilklage behandelt, die den Textildiscounter Kik für einen Brand mit tödlichen Folgen in einer pakistanischen Zuliefererfabrik mitverantwortlich macht. Die 7. Zivilkammer des Landgerichts befasste sich zunächst in einer Anhörung mit der Frage, ob die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld zulässig oder mittlerweile verjährt ist. Entscheiden will das Gericht am 10. Januar. Sollte der Klage stattgegeben werden, müsste das Gericht in die Beweisaufnahme gehen. Bei dem Brand in Karatschi im September 2012 waren fast 260 Beschäftigte gestorben.

In dem möglichen Verfahren fordern ein Geschädigter des Brandes sowie drei Hinterbliebene jeweils 30.000 Euro von dem Unternehmen, das im westfälischen Bönen ansässig ist. Die Anwälte von Kik sehen die Klage als verjährt an, weil sie mehr als zwei Jahre nach dem Unglück eingereicht wurde. Sie fordern deshalb eine Zurückweisung der Klage. Zudem trage das Unternehmen für den Brand keine Verantwortung, da es sich nach den Worten der Anwälte um einen Terroranschlag der örtlichen Mafia handelte, die den pakistanischen Zulieferer mit Schutzgelderpressungen unter Druck gesetzt hatte. Daher seien die Ursachen des Brandes in Pakistan andere als bei dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch im April 2013, bei dem mehr 1.100 Menschen starben. Auch dort hatte Kik produzieren lassen.

Verantwortliche müssten haften

Das Dortmunder Verfahren um die pakistanische Zuliefererfabrik gilt als Präzedenzfall: Gibt das Gericht der Klage statt, könnte erstmals ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem ausländischen Zulieferer haftbar gemacht werden. Die vier Kläger werden vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) unterstützt, das Kik für einen unzureichenden Brandschutz im Gebäude mitverantwortlich macht.

Klägerin Saeeda Khatoon betonte die Bedeutung des Verfahrens. Zwar sei der Verlust ihres Sohnes nicht wiedergutzumachen. Gleichwohl sei es wichtig, dass die Verantwortlichen des Brandes für den Vorfall haften müssten. "Kik war Hauptkunde der Fabrik und damit mitverantwortlich für den mangelnden Brandschutz", erklärte sie. Ihr Anwalt Remo Klinger kritisierte, dass sich Kik in dem Verfahren in die Verjährung flüchten und so verhindern wolle, dass Haftungsfragen geklärt werden.

Eine Haftung lehnt Kik dagegen ab, weil das Unternehmen aus Sicht der Anwälte nicht für den Anschlag verantwortlich gemacht werden könne. In der Fabrik des Zulieferer Ali Enterprises habe es keine Brandschutzmängel gegeben, hieß es. Die Vertreter des Textildiscounters verwiesen darauf, dass das Unternehmen schon kurz nach dem Brand in Karatschi freiwillig umgerechnet 879.000 Euro als Soforthilfe gezahlt habe. Weitere umgerechnet 4,5 Millionen Euro habe man im Jahr 2016 gezahlt, um für Arztkosten oder Verdienstausfälle aufzukommen. Kik gehe deshalb nach wie vor davon aus, dass die Klage vom Landgericht abgewiesen werde, hieß es.

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