Weltkirchenrat kritisiert Pakistan

Der Ökumenische Rat der Kirchen plant eine internationale Kampagne gegen das Blasphemiegesetz in Pakistan

Kommentar: Ein Segen für die Verfolgten

Die jüngste Stellungnahme, mit der sich der ÖRK an die Öffentlichkeit wendet, spricht eine ungewöhnlich deutliche Sprache. Von „Pfuschwerk“ und einer „ ...

„Wir fordern die Regierung auf, unverzüglich eine fachkundige Untersuchungskommission einzusetzen, welche die tragischen Auswirkungen des Blasphemiegesetzes prüft und Vorschläge ausarbeitet, wie diese schwierige und beschämende Situation überwunden werden kann“, heißt es in einer Stellungnahme, die die Teilnehmer einer vom ÖRK organisierten Anhörung verfasst haben. Verfahrensrechtliche Verbesserungen, die die Regierung bisher vorgenommen hat, werden in dem Papier als „Pfuschwerk“ bezeichnet: Sie seien unzureichend, die schädlichen Auswirkungen des Gesetzes, dem „die Gefahr des Missbrauchs grundsätzlich anhaftet“ abzuschwächen, heißt es in der Stellungnahme.

Mitte September hatte der Weltkirchenrat gleichzeitig mit der Sitzung des UN-Menschrechtsrates Vertreterinnen und Vertreter christlicher, muslimischer und hinduistischer Gemeinschaften sowie von zivilgesellschaftlichen Gruppen aus Pakistan nach Genf eingeladen. Drei Tage lang diskutierten sie öffentlich den Missbrauch des pakistanischen Blasphemiegesetzes gegen religiöse Minderheiten. Mohammad Tahseen, einer der bekanntesten Aktivisten im Kampf für die Rechte von religiösen Minderheiten in Pakistan, forderte die internationale Gemeinschaft dazu auf, den Kampf gegen das Gesetz zu unterstützen. Die ÖRK-Kommission der Kirchen für Internationale Angelegenheiten  will nun Strategien entwickeln, wie der Kirchenrat, die Staatengemeinschaft und die internationale Zivilgesellschaft auf eine Änderung des Gesetzes hinwirken können.

In Pakistan sind 97 Prozent der Bevölkerung Muslime, nur drei Prozent sind Christen, Hindus oder gehören einer anderen Religion an. Das Blasphemiegesetz wurde ursprünglich 1860 während der britischen Herrschaft über den indischen Subkontinent als Garant für den Frieden unter den verschiedenen religiösen Gruppen eingeführt. Keiner sollte die Religion des anderen verunglimpfen können. 1986 wurden allerdings auf Geheiß der islamischen Parteien im Land Änderungen im Strafgesetzbuch vorgenommen. Seither gilt für gewisse Fälle von Blasphemie, wie zum Beispiel die Verleumdung des Propheten Mohammed, die Todesstrafe. Die Entweihung des Korans wird mit lebenslanger Haft geahndet.

Beschuldigtes Mädchen wurde freigelassen

Polizei und Justiz wenden das Blasphemiegesetz seit einigen Jahren zunehmend willkürlich an. Es sorgt immer wieder für Spannungen zwischen den religiösen Gemeinschaften. Amnesty International berichtet in seinem Länderreport Pakistan, 2011 hätten radikale religiöse Gruppen Angehörige religiöser Minderheiten wie Ahmadiyya, Christen, Hindu und Schiiten sowie gemäßigte Sunniten bedroht und zu Gewalt gegen alle Befürworter einer Reform des Blasphemiegesetzes aufgestachelt. „Die Behörden waren nicht in der Lage, solche Angriffe gegen religiöse Minderheiten zu verhindern oder die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen“, schreibt Amnesty.

Für den ÖRK ist es nicht das erste Mal, dass er das pakistanische Blasphemiegesetz zum Thema macht. Bereits im August 2009 hatte der Zentralausschuss eine Erklärung veröffentlicht, in der er die pakistanische Regierung dringend dazu aufforderte, die Todesstrafe auf Blasphemie abzuschaffen. Anlass war die Ermordung von acht Christen im Bundesstaat Punjab wenige Wochen zuvor gewesen. Ende 2011 war eine ÖRK-Delegation unter Leitung von Kjell Magne Bondevik, dem ehemaligen norwegischen Regierungschef, nach Pakistan gereist und hatte von Premierminister Syed Yusuf Raza Gilani gefordert, das Blasphemigesetz zu ändern.  Hintergrund war die Ermordung des pakistanischen Minderheitenminister Shahbaz Bhatti, selbst Christ, der das Blasphemiegesetz scharf kritisiert hatte.

Dass internationaler Druck die Regierung in Islamabad nicht kalt lässt, zeigt der Fall eines christlichen Mädchens, das im August dieses Jahres verhaftet worden war, weil es angeblich ein Buch mit Koranversen verbrannt haben soll. Weltweit hatten sich Menschenrechtsorganisationen für die Freilassung des vermutlich geistig behinderten Mädchens eingesetzt; Anfang September war es auf Kaution freigelassen worden. Der Imam, der gefälschte Beweisstücke gegen das Mädchen vorgelegt haben soll, wurde festgenommen.

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erschienen in Ausgabe 11 / 2012: Die Wirtschaft entwickeln
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