Nach Angaben des Vorsitzenden Richters kann ein Zusammenhang zwischen dem Kohlendioxidausstoß eines einzelnen Unternehmens und dem konkreten Anstieg der Temperatur zum Beispiel in Peru nicht nachgewiesen werden. Verheyen betonte hingegen: „Wir halten unsere Klage nach wie vor für gut begründet und auch die rechtliche Kausalität für gegeben.“
„Nun werden wir höchst wahrscheinlich in Berufung gehen, um vor dem Oberlandesgericht Hamm die Mitverantwortung von RWE zu beweisen“, fügte sie hinzu. Endgültig werde sie darüber mit ihrem Mandanten erst nach Durchsicht des schriftlichen Urteils entscheiden.
Saúl Luciano Lliuya zeigte sich enttäuscht aber kämpferisch: „Als Bergführer bin ich lange und steinige Wege gewohnt. Da darf man sich von Hindernissen nicht entmutigen lassen“, erklärte er laut einer Mitteilung der Organisation Germanwatch, die sein Anliegen unterstützt.
Die peruanische Andenstadt Huaraz liegt an einem Bergsee. Laut dem 36-jährigen Kläger ist der Pegel des Sees durch den von RWE als Betreiber von Kohlekraftwerken mitverursachten Klimawandel und die Schmelze eines angrenzenden Gletschers so stark gestiegen, dass mehrere Häuser überflutet werden könnten. Mit seiner Klage will Lliuya erreichen, dass der Energiekonzern einen Teil der Kosten für Schutzmaßnahmen übernimmt; es geht um 17.000 Euro. RWE lehnt die Forderung ab. (gka)
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